NEUE GRÖSSENKLASSEN AB 01.01.2024
Die steigende Inflation und deren Einfluss auf KMUs, also kleinere und mittlere Unternehmen, haben auf Ebene der EU zu einer Richtlinie geführt, durch die ab 01.01.2024 die Größenkriterien für Bilanzsumme und Umsatz um 25 % erhöht werden. Dadurch sollen insbesondere die Prüfungs- und Berichtspflichten erleichtert werden.
Die österreichische Bundesregierung hat sich für die nationale Umsetzung dieser Richtlinie sehr viel Zeit gelassen. Die Gesetzesanpassung wurde aber letztlich im Nationalrat beschlossen und am 20.11.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die neuen Schwellenwerte sind grundsätzlich für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Für die Beurteilung, in welche Größenklasse man fällt, sind auch die beiden Vorjahre von Bedeutung, wobei festgelegt wurde, dass für die Beurteilung des Eintritts oder Entfalls der entsprechenden Rechtsfolgen auch für die beiden Vorjahre schon die neuen Werte heranzuziehen sind. Insgesamt soll es damit zu einer Erleichterung der Prüfungspflicht für Klein- und Mittelbetriebe kommen.
Die neuen Grenzwerte finden Sie in der Beilage oder auf unserer Homepage unter www.eccontis.at.
Einordnung | kleinst | klein | mittelgroß | groß |
Bilanzsumme (TEUR) | ≤ 450 | ≤ 6.250 | ≤ 25.000 | > 25.000 |
Umsatzerlöse (TEUR) | ≤ 900 | ≤ 12.500 | ≤ 50.000 | > 50.000 |
Mitarbeiter | < 10 AN | < 50 AN | < 250 AN | > 250 AN |
Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. | |
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Mag. Welf Kleinhanns Steuerberater Geschäftsführer | Partner E wkleinhanns@eccontis.at T +43 732 221736 15 |
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