NEUERLICHE ZINSANPASSUNG

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anpruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen sind vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.

 

Dieser hat sich in den Jahren 2012 bis 2022 kaum geändert. Seit Mitte 2022 ist es jedoch zu mehreren Zinssprüngen gekommen. Insofern haben sich die Stundungs- und Aussetzungszinsen empfindlich erhöht. Die aktuell geltenden Zinssätze dürfen wir wie folgt bekannt geben.

 

Wirksam-
keit ab
Basis-zinssatz

Stun-
dungs-
zinsen

Ausset-
zungs-
zinsen
An-
spruchs-
zinsen
Be-
schwerde-
zinsen
Umsatz-
steuer-
zinsen
08.02.2023 2,38 % 4,38 % 4,38 % 4,38 % 4,38 % 4,38 %
22.03.2023 2,88 % 4,88 % 4,88 % 4,88 % 4,88 % 4,88 %
21.06.2023 3,38 % 5,38 % 5,38 % 5,38 % 5,38 % 5,38 %
20.09.2023 3,88 % 5,88 % 5,88 % 5,88 % 5,88 % 5,88 %
01.07.2024 3,88 % 8,38 % 5,88 % 5,88 %

5,88 %

5,88 %
18.09.2024 3,03 % 7,53 % 5,03 % 5,03 % 5,03 % 5,03 %

 

Insbesondere dürfen wir auf die Anspruchszinsen hinweisen, die vom Finanzamt für Einkommensteuernachzahlungen jeweils ab 01.10. des Folgejahres verrechnet werden.

 

Für weiterführende Auskünfte und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mag. Welf Kleinhanns
Steuerberater
Geschäftsführer | Partner

E wkleinhanns@eccontis.at
T +43 732 221736 15
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